MOSA Logo
MOSA Logo Grau

Datenschutz im HR

Grafik Datenschutz im HR

Der DSGVO-Hype ist vorbei!

*Antwort: Irrtum. Die Datenschutzbehörde hat seit Mai 2018 hunderte Entscheidungen getroffen, die auch unmittelbare Auswirkungen auf den HR-Alltag haben.

Die Verarbeitung von Bewerber- und Arbeitnehmerdaten ist nur unter bestimmten betriebsverfassungsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen zulässig. Die Gerichte und die Datenschutzbehörde entwickeln diese Anforderungen in ihren Entscheidungen laufend weiter.

MOSA Rechtsanwälte unterstützt Sie bei der rechtskonformen Aufbereitung dieser Prozesse. Wir begleiten Sie bei Bedarf zu Verhandlungen mit dem Betriebsrat und stellen eine verständliche Kommunikation gegenüber den Mitarbeitern sicher. Wir informieren Sie laufend über die praxisrelevanten Entscheidungen der Gerichte sowie der Datenschutzbehörde.

Wir beraten und vertreten insbesondere zu folgenden Themen

  • Erstellen von Datenschutzerklärungen
  • Verfassen von Betriebsvereinbarungen für Datenverarbeitungssysteme (zB elektronischer Personalakt, Workday, SAP HCM, CRM)
  • Erstellen eines datenschutzrechtlichen Verarbeitungsverzeichnisses
  • Verfassen eines Löschkonzeptes für sämtliche HR-Prozesse
  • Unterstützung beim konzernweiten Datentransfer
  • Abwicklung von Auskunftsbegehren
  • Vertretung vor Gericht und Datenschutzbehörde

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Gerne laden wir Sie unverbindlich in unsere Kanzlei ein oder kommen zu Ihnen ins Unternehmen.

Wir verwenden Cookies, um sicherzustellen, dass Sie unsere Website optimal nutzen können.