Wir beraten Unternehmen, Organisationen und Führungskräfte in sämtlichen Bereichen des österreichischen Arbeitsrechts. Das Beratungsspektrum reicht dabei von der rechtskonformen Umsetzung von Bewerbertools, der optimalen Gestaltung von Arbeitsverträgen bis hin zur Abwicklung komplexer Betriebsübernahmen und Ausgliederungen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung im Zusammenhang mit Arbeitszeitmodellen sowie der rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Weiters unterstützen wir beim Verhandeln und Gestalten von Kollektivverträgen sowie Betriebsvereinbarungen und beraten zu den Mitwirkungsrechten von Betriebsräten. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei auch alle angrenzenden Rechtsgebiete wie insbesondere Datenschutzrecht, Sozialversicherungsrecht und Fragen des Steuerrechts.
Selbstverständlich vertreten wir Ihre Interessen auch vor sämtlichen österreichischen Arbeits- und Sozialgerichten, Sozialversicherungsträgern, Behörden und Verwaltungsgerichten.
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