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Diskriminierung & Gleichbehandlung

Grafik Diskriminierung & Gleichbehandlung

Sind Ihr Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter alle gleich?

* Antwort: Nein, daher müssen Sie auch nicht alle gleich behandeln.
Die Diskriminierung von Beschäftigten ist jedoch unzulässig.

Tatsächliche und vermeintliche Diskriminierungen durch Unternehmen spielen in der Praxis eine immer größere Rolle. Dies kann zu Schadenersatzansprüchen und Kündigungsanfechtungen mit erheblichen finanziellen Folgen für das Unternehmen führen. Weiters droht ein Imageschaden durch negative Berichterstattung in und außerhalb des Unternehmens.

MOSA Rechtsanwälte berät, wie Sie Diskriminierungsfallen vermeiden und wir unterstützen Sie mit unserem rechtlichen und praktischen Know-how bei der Abwehr unberechtigter Forderungen.

Wir beraten und vertreten insbesondere zu folgenden Themen:

  • Diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren und Schulung des Recruitingteams
  • Unterstützung bei der Erstellung des Einkommensberichtes
  • Gestaltung von diskriminierungsfreien Stellenausschreibungen
  • Richtlinien zur Gleichbehandlung und Gleichbehandlungs-Compliance
  • Verfassen von Berichten an die Gleichbehandlungsbehörden
  • Vertretung in Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt
  • Vertretung in Diskriminierungsverfahren vor der Gleichbehandlungskommission

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Gerne laden wir Sie unverbindlich in unsere Kanzlei ein oder kommen zu Ihnen ins Unternehmen.

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