Verschiebung der Anpassung der Kündigungsfristen und -termine von Arbeitern
Stand 9/11/2020
Die für 1.1.2021 geplante Angleichung der Kündigungsfristen und -termine von Arbeitern und Angestellten wird voraussichtlich um sechs Monate verschoben.
Im Sinne einer Harmonisierung und Anpassung der Rechte der Arbeiter und Angestellten hätten ursprünglich mit 1.1.2021 die Kündigungsfristen und -termine der Arbeiter an jene der Angestellten angeglichen werden sollen.
In Folge der COVID-19-Pandemie wurde am 5.11.2020 im Nationalrat nun aber ein Initiativantrag eingebracht, der eine Verschiebung der geplanten Harmonisierung vorsieht. Demnach soll die geplante Regelung erst mit 1.7.2021 in Kraft treten und nur auf Kündigungen anzuwenden sein, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden.
Der Initiativantrag liegt aktuell im Nationalrat beim Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Begutachtung vor. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Ob eine im Dienstvertrag bereits getroffene Regelung zu den Kündigungsfristen und -terminen dennoch bereits mit 1.1.2021 rechtswirksam wird, hängt maßgeblich vom Wortlaut der getroffenen Vereinbarung ab.
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Judith Morgenstern
Remo Sacherer
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